Die Krananlage am Ratzeburger See
im Segelzentrum Nord in Groß Sarau, Schanzenberg wurde von der Gemeinde Groß Sarau und sechs Segelvereinen erstellt.
Betrieben wird sie von Seglern, die diese Aufgabe ehrenamtlich in ihrer Freizeit leisten. Daher können auch keine Kranungen zu beliebigen Zeiten oder kurzfristig erwartet werden. Dieses ist keine kommerzielle Marina.
Wenn Ihr Boot gekrant werden soll, beachten Sie bitte folgendes:
Auf den Ratzeburger See dürfen nur Boote bis 9 m Länge, die einen biozidfreien Unterwasseranstrich haben und eine gültige Seezulassung vorweisen können. Verbrennungsmotoren sind nicht zugelassen; für einen E-Motor muss eine gesonderte Erlaubnis vorliegen. Diese Formalia werden beim Amt Lauenburgische Seen beantragt. (Auf einen für den See geeigneten Tiefgang achten die Eigner selbst.)
Im September/Oktober 2024 wird eine Entschlammung des Kranhafens erfolgen. Während der Arbeiten muss der Hafen frei gehalten werden. Weitere Infos erfolgen hier, sobald der genaue Termien dafür feststeht. Bitte bei Anmeldung unbedingt die Telefonnummer angeben, um flexibel zu bleiben.
Ablauf
Um einen Termin zu finden, betrachten Sie den Kalender unten, auf dem Sie sich einen Wunschtermin aussuchen. Rufen Sie dann den genannten Kranführer an und fragen, ob er Sie noch mit unterbringen kann. Bei einer Zusage halten Sie bitte unbedingt Ihren Termin ein. Sollte der gewählte Krantermin keinen zeitlichen Spielraum mehr besitzen, suchen Sie sich bitte einen anderen.
Einzelkranungen in der Woche sind in der Regel nicht möglich.
Ab dem 01.06.2024 gelten neue Preise: Die Krangebühr von 60€ je Vorgang und
15€ pro Kärchern werden passend in bar entrichtet.
Jeder Bootseigner bringt mindestens eine zweite befähigte Person mit, die den Kranvorgang unterstützt.
Für die Kranbedienung am Schanzenberg im Rahmen von Bootsbewegungen aus dem oder in das Wasser gilt:
Der/die Bootsbesitzer / Bootseigentümer, sonstige Person verzichtet für sich und eventuelle Rechtsnachfolger, insbesondere Versicherungen, gegenüber dem Kranbediener auf jegliche Schadensersatzansprüche. Insbesondere Unfälle, unbeabsichtigte Bedienungsfehler. Der Verzicht beinhaltet Personenschäden (auch Dritte) aber auch Sachschäden und Verluste die sich durch die Durchführung von Bootsbewegungen mit dem Kran ergeben.
Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden bleibt unberührt.
Den Anweisungen – z.B. Leinenführung - des Kranbedienpersonals ist Folge zu leisten.
Das Kranen kann abgelehnt werden, wenn die Personenanzahl zur Bedienung nicht ausreichend ist.
Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet wurden, sprechen Sie bitte einen der beiden Kranbeauftragten an:
Klaus Abraham 0172-4050022 oder Thomas Jönck 0174-2573303.
Groß Sarau, 20.02.2024
die Kranbeauftragten der Gemeinde Groß Sarau